Da Gewerbetreibende in vielen Bereich leider benachteiligt werden bzw. teilweise sogar höhere Kosten von Ihnen verlangt werden,
haben wir uns entschieden, dass wir den Gewerbetreibenden bei uns ein paar kleine Vorteile einräumen möchten.
Den Nachweis Ihres Gewerbes müssen Sie uns selbstverständlich, durch Ihre Gewerbeanmeldung nachweisen, d.h. Sie senden uns vor oder nach Ihrer Bestellung (innerhalb von 15 Minuten) Ihren Nachweis an unsere Mail-Adresse info@feuerwerkbude.de.
Hinweis: Der Inhaber eines Betriebes hat laut §14 SprengG den Umgang und Verkehr mit Feuerwerksartikeln der zuständigen Behörde zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.
Dies ist im Jahr 2025 folgendes:
Der Gewerbetreibende kann dieses Jahr ein paar Abholstationen bzw. bestimmte Orte auswählen (bis zu einem bestimmten Datum), so dass Ihre Bestellung mit einer geringen Liefergebühr von uns dorthin gebracht wird und Sie diese dann entsprechend dort abholen kommen.